Was Sie tun könnenInnenraum kontrollieren — frühe Erkennung verhindert Folgeschäden am Holz.
Wann uns rufenSobald Sie Feuchte erkennen.
Häufige Fragen
Was im Schadensfall wichtig ist.
Sechs Punkte, die Kunden im Schadensfall am häufigsten klären wollen.
Bei einer einfachen Rinnenreinigung im Erdgeschoss-Bereich: ja. Bei allen Reparaturen, die auf das Dach oder eine höhere Leiter führen: bitte nicht. Spenglerhandwerk ist Sicherheits- und Präzisionsarbeit.
Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr direkt: 0152 210 89 273. Außerhalb der Zeiten Anrufbeantworter — wir rufen zurück.
Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wir erstellen Ihnen eine prüffähige Rechnung mit Schadenbeschreibung.
Ja — wir kommen kostenlos und unverbindlich zum Aufmaß und zur Schadenseinschätzung.
Wir liefern eine fachliche Schadenbeschreibung, die häufig hilft. In komplizierten Fällen verweisen wir auf einen erfahrenen Bausachverständigen.
Bei akuten Schäden versuchen wir eine Notabdichtung. Die endgültige Reparatur planen wir im Anschluss.
Schaden eingeordnet — jetzt was tun?
Schildern Sie uns kurz, was los ist. Wir kommen kostenlos zum Aufmaß und beraten ehrlich.
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// Custom Cursor (mit Fallback für Touch-Geräte)
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Flaschnerei Behringer
Frank Behringer
Am Goldberg 7
91341 Röttenbach
Flaschner / Spengler
Zuständige Kammer: Handwerkskammer für Mittelfranken
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Frank Behringer
Am Goldberg 7
91341 Röttenbach
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flaschnerei Behringer · Frank Behringer · Am Goldberg 7 · 91341 Röttenbach · Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Flaschnerei Behringer, Inhaber Frank Behringer (Auftragnehmer), und dem Auftraggeber über Spengler-, Flaschner- und Klempnerarbeiten an Dach und Fassade.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wird eine wesentliche Überschreitung absehbar (mehr als 15 %), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(4) Angebote behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage ab Angebotsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
(2) Zu den Leistungen gehören insbesondere: Dachentwässerung (Dachrinnen, Fallrohre, Rinnenkessel), Metalldacheindeckungen (Stehfalz-, Winkelstehfalz-, Leistenfalztechnik), Fassadenbekleidung (Kassetten, Paneele, hinterlüftete Systeme), Kamin-, Brandwand- und Atikaverblechung, Fensterbleche und Mauerabdeckungen, Maßanfertigungen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
§ 4 Materialien und Werkstoffe
(1) Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich hochwertige Materialien wie Kupfer, Zink, Titanzink, Edelstahl und Aluminium in handelsüblicher Qualität.
(2) Die Materialauswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
(3) Natürliche Veränderungen der Materialoberfläche (z. B. Patinierung von Kupfer und Zink) stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen über 2.000 € netto kann eine Abschlagszahlung von bis zu 40 % verlangt werden.
(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmern.
(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 6 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind verbindlich, sofern schriftlich bestätigt.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Maßnahmen oder andere nicht zu vertretende Umstände.
(3) Arbeiten an Dach und Fassade sind witterungsabhängig. Über Verzögerungen wird unverzüglich informiert.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Zugänglichkeit der Arbeitsstelle sicherzustellen.
(2) Erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
(3) Strom-, Wasseranschluss sowie Stellflächen sind unentgeltlich bereitzustellen.
(4) Verzögerungen und Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt das Werk nach 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
(3) Ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Wartung durch Dritte, natürlichen Verschleiß oder nachträgliche Veränderungen.
(4) Natürliche Materialeigenschaften wie Patinierung oder thermische Ausdehnung sind keine Mängel.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
(3) Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung zu sichern.
§ 12 Stornierung und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(2) Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden in voller Höhe berechnet.
(3) Bereits bestellte Sonderanfertigungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Baustelle, für Zahlungen 91341 Röttenbach.
(3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für 91341 Röttenbach zuständige Gericht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Hinweis: Diese AGB dienen als Vorlage und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir empfehlen eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Handwerksrecht.